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   LSG Niedersachsen-Bremen, 28.12.2006 - L 1 R 612/05   

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https://dejure.org/2006,25358
LSG Niedersachsen-Bremen, 28.12.2006 - L 1 R 612/05 (https://dejure.org/2006,25358)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28.12.2006 - L 1 R 612/05 (https://dejure.org/2006,25358)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 28. Dezember 2006 - L 1 R 612/05 (https://dejure.org/2006,25358)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 10 Abs. 1 SGB VI; § 33 Abs. 3 Nr. 6 SGB IX; § 33 Abs. 8 Nr. 4 SGB IX
    Kostenübernahme für digitale Hörgeräte wegen einer beidseitigen Schwerhörigkeit; Geistige Betätigung und die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben einschließlich des Arbeitslebens als allgemeines Grundbedürfniss i.S.d. Sozialgesetzbuch Sechtes Buch (SGB VI)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenübernahme für digitale Hörgeräte wegen einer beidseitigen Schwerhörigkeit; Geistige Betätigung und die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben einschließlich des Arbeitslebens als allgemeines Grundbedürfniss i.S.d. Sozialgesetzbuch Sechtes Buch (SGB VI)

  • Wolters Kluwer

    Kostenübernahme für digitale Hörgeräte wegen einer beidseitigen Schwerhörigkeit; Geistige Betätigung und die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben einschließlich des Arbeitslebens als allgemeines Grundbedürfniss i.S.d. Sozialgesetzbuch Sechtes Buch (SGB VI)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 26.07.1994 - 11 RAr 115/93

    Berufliche Rehabilitation - orthopädische Arbeitssicherheitsschuhe -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.12.2006 - L 1 R 612/05
    Denn zu den allgemeinen Grundbedürfnissen gehören nicht nur die Gesunderhaltung, sondern auch die geistige Betätigung und die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben einschließlich dem Arbeitsleben (BSG, Urteil vom 26. Juli 1994, Az: 11 RAr 115/93, SozR 3-4100 § 56 Nr. 15 m.w.N.; BSG, Urteil vom 28. Februar 1991, 4/1 RA 93/88).

    Denn die im Vordergrund der vorstehenden Entscheidung stehende Frage der Abgrenzung der Leistungspflichten und (damit) Zuständigkeiten zwischen gesetzlicher Renten- und gesetzlicher Krankenversicherung ist vom Bundessozialgericht (BSG) - soweit ersichtlich - zuletzt im Zusammenhang mit den rentenrechtlichen Normen des Angestelltenversicherungsgesetzes (AVG) und der Reichsversicherungsordnung (RVO) beantwortet waren (zitierte Urteile vom 26. Juli 1994, 11 Rar 115/93 und vom 28. Februar 1991, 4/1 RA 93/88), nicht aber zum Rehabilitations- bzw. Teilhaberecht des SGB VI bzw. des SGB IX. Hierauf hat bereits der 10. Senat des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen (in seinem Urteil vom 21. Dezember 2005, L 1 R 480/05) hingewiesen und - bei dort zusprechender Entscheidung zu digitalen Hörgeräten - ebenfalls die Revision zugelassen (B 5 RJ 6/06 R, inzwischen erledigt).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.06.2005 - L 4 KR 147/03

    Anspruch von Versicherten gegen Krankenkassen auf Versorgung mit Hörhilfen;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.12.2006 - L 1 R 612/05
    Der Katalog der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung erfasst deshalb auch die Ausstattung mit digitalen Hörgeräten, wenn diese geeignet und notwendig sind (vgl. etwa: LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 15. Juni 2005, L 4 KR 147/03).

    Zur Frage der Recht- und Verfassungsmäßigkeit von Festbeträgen, wenn die notwendige Hörversorgung höhere Kosten verursacht: (siehe nochmals LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 15.6.2005, L 4 KR 147/03) sowie zu einem etwaigen Leistungsanspruch nach dem Recht für behinderte Menschen musste der Senat keine Erwägungen anstellen, weil sie nicht Streitgegenstand waren.

  • BSG, 28.02.1991 - 1 RA 93/88

    Zahnersatz - Zuständigkeit von Kranken- und Rentenversicherung - besondere

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.12.2006 - L 1 R 612/05
    Denn zu den allgemeinen Grundbedürfnissen gehören nicht nur die Gesunderhaltung, sondern auch die geistige Betätigung und die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben einschließlich dem Arbeitsleben (BSG, Urteil vom 26. Juli 1994, Az: 11 RAr 115/93, SozR 3-4100 § 56 Nr. 15 m.w.N.; BSG, Urteil vom 28. Februar 1991, 4/1 RA 93/88).

    Denn die im Vordergrund der vorstehenden Entscheidung stehende Frage der Abgrenzung der Leistungspflichten und (damit) Zuständigkeiten zwischen gesetzlicher Renten- und gesetzlicher Krankenversicherung ist vom Bundessozialgericht (BSG) - soweit ersichtlich - zuletzt im Zusammenhang mit den rentenrechtlichen Normen des Angestelltenversicherungsgesetzes (AVG) und der Reichsversicherungsordnung (RVO) beantwortet waren (zitierte Urteile vom 26. Juli 1994, 11 Rar 115/93 und vom 28. Februar 1991, 4/1 RA 93/88), nicht aber zum Rehabilitations- bzw. Teilhaberecht des SGB VI bzw. des SGB IX. Hierauf hat bereits der 10. Senat des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen (in seinem Urteil vom 21. Dezember 2005, L 1 R 480/05) hingewiesen und - bei dort zusprechender Entscheidung zu digitalen Hörgeräten - ebenfalls die Revision zugelassen (B 5 RJ 6/06 R, inzwischen erledigt).

  • LSG Niedersachsen, 20.09.2001 - L 1 RA 14/00
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.12.2006 - L 1 R 612/05
    Da die Beklagte als Rentenversicherungsträgerin nicht Kostenträgerin des Hilfsmittels ist, ist sie nach dem Grundsatz der einheitlichen Trägerschaft im Rehabilitationsverfahren auch nicht verpflichtet, die von der Krankenkasse der Klägerin nicht erstatteten Kosten zu übernehmen (sog. Aufstockungsverbot, vgl. etwa: LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 20.9.2001, L 1 RA 14/00).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.12.2005 - L 10 R 480/05
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.12.2006 - L 1 R 612/05
    Abzustellen ist dabei auf den konkreten Arbeitsplatz/Ausbildungsplatz des/der Versicherten (vgl. nur: LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 21.12.2005, L 10 R 480/05).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.02.2005 - L 1 RA 138/03
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 28.12.2006 - L 1 R 612/05
    Anders als in dem vom erkennenden Senat zur selben Problematik entschiedenen Fall (Urteil vom 23. Februar 2005, L 1 RA 138/03, digitale Hörgeräteversorgung eines kaufmännischen Leiters und Verwaltungsleiters, vom Senat den Beteiligten im Rahmen eines rechtliches Hinweises übersandt) sei der vorliegende Berufsbereich der Klägerin spezieller, weshalb die dortige Entscheidung nicht auf den vorliegenden Fall übertragen werden könne.
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